Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen MIMPA Mihalj, tätig im Bereich Automatisierung von Geschäfts- und Bürotätigkeiten, IT- und KI-gestützten Dienstleistungen (nachfolgend „MIMPA“), und ihren geschäftlichen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).

1.2. Die Leistungen von MIMPA richten sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B). Verträge mit natürlichen Personen als Konsumenten werden nicht geschlossen.

1.3. Diese AGB gelten für sämtliche von MIMPA angebotenen und erbrachten Leistungen, insbesondere – aber nicht abschliessend – für:

  • Analyse und Automatisierung von Geschäfts- und Bürotätigkeiten;
  • Entwicklung, Implementierung und Betrieb von Software-, Automatisierungs- und KI-Lösungen;
  • Bereitstellung von Dashboards, Kundenkonten und IT-Infrastruktur;
  • Support-, Wartungs- und Beratungsleistungen.

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn MIMPA diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur, wenn MIMPA ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes festgelegt wird.

1.6. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie schriftlich oder in dokumentierter elektronischer Form getroffen wurden.

1.7. Die aktuellen Kontaktdaten von MIMPA lauten:

Name – MIMPA Mihalj (0101 – Einzelunternehmen)
Strasse – Langackerstrasse
Hausnummer – 2
Postleitzahl – 4332
Ort – Stein AG
Kanton – AG
Land – CH
Gemeinde / Gemeinde Nr. – Stein (AG) / 4260
EGID – 610006
E-Mail-Adresse – mario.mihalj@mimpa.ch

2. Vertragsgegenstand

2.1. MIMPA erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Automatisierung von Geschäfts- und Bürotätigkeiten, insbesondere:

  • Analyse bestehender Geschäfts- und Verwaltungsprozesse;
  • Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Automatisierungs-, Software- und KI-gestützten Lösungen;
  • Automatisierung von Buchhaltungs-, Rechnungs- und Verwaltungsprozessen;
  • Entwicklung und Betrieb von Dashboards, Kundenkonten und Schnittstellen (APIs, Webhooks);
  • IT-, Integrations-, Support- und Wartungsleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

2.2. MIMPA schuldet Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Automatisierungen und Systeme werden nach dem Stand der Technik umgesetzt, können jedoch von externen Systemen, Datenquellen oder Drittanbietern abhängig sein.

2.3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen oder dokumentierten elektronischen Zustimmung beider Parteien. Zusätzliche Leistungen können gesondert vergütet werden.

2.4. Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, erteilt der Kunde MIMPA die notwendige Zugriffs- und Nutzungserlaubnis auf Systeme, Software, Schnittstellen, Daten oder Plattformen des Kunden. MIMPA ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Leistungen technische Konfigurationen vorzunehmen, Prozesse anzupassen oder automatisierte Abläufe zu erstellen, jedoch keine geschäftskritischen oder endgültigen Massnahmen ohne vorherige Abstimmung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.5. Der Kunde ist verpflichtet, MIMPA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von MIMPA.

2.6. Leistungen Dritter, insbesondere:

  • Software-Lizenzen, Cloud-Dienste, KI-Tools (z. B. Google Vertex);
  • Automatisierungs- oder Integrationsplattformen (z. B. Zapier, Make, n8n);
  • Buchhaltungs-, ERP- oder CRM-Systeme;
  • Gebühren, Abonnements oder Nutzungskosten externer Anbieter.

sind nicht Bestandteil der Leistungen von MIMPA, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde trägt die hierfür anfallenden Kosten selbst. MIMPA tritt gegenüber solchen Drittanbietern nicht als Vertreter oder Vertragspartner des Kunden auf.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, MIMPA sämtliche für die Vertrags- und Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, insbesondere eine korrekte Rechnungsadresse und gültige Unternehmensdaten.

3. Vertragsabschluss und Laufzeit

3.1. Ein Vertrag zwischen MIMPA und dem Kunden kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme eines Angebots von MIMPA,
  • schriftliche oder dokumentierte elektronische Auftragsbestätigung, oder
  • den Beginn der Leistungserbringung durch MIMPA auf Wunsch des Kunden.

Angebote von MIMPA sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. MIMPA kann das Angebot bis zur Annahme noch ändern oder zurückziehen, z. B. wenn sich der Leistungsumfang, der Aufwand oder technische Rahmenbedingungen ändern. Erst wenn der Kunde das Angebot annimmt und MIMPA diese Annahme bestätigt (z. B. schriftlich per E-Mail oder durch Vertragsabschluss), kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

3.2. Projektbasierte Leistungen sind einmalige Leistungen, die auf einen klar definierten Leistungsumfang und Zeitraum beschränkt sind. Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3.3. Laufende Leistungen (z. B. Betreuung, Support, Wartung, Betrieb von Automatisierungen oder Dashboards) werden als Dauerschuldverhältnis abgeschlossen. Die Verpflichtung zur Zahlung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen.

laufender monatlicher Vergütungen entsteht erst, nachdem der Kunde auf Basis des Audits oder eines Angebots die Umsetzung und den Betrieb der Automatisierung ausdrücklich beauftragt hat. Ab diesem Zeitpunkt wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

3.4. Laufende, monatlich abgerechnete Leistungen (insbesondere Betreuung, Support, Wartung, Betrieb von Automatisierungen oder Dashboards) werden als Dauerschuldverhältnis erbracht und verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht von einer Partei gemäss den Kündigungsregelungen dieses Vertrages ordentlich gekündigt werden.

3.5. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

3.6. Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, digital signiert oder per eingeschriebenem Brief erfolgen.

3.7. Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

3.8. MIMPA kann die Bereitstellung von Dienstleistungen für den Kunden ganz oder teilweise aussetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn der Kunde:

  • grob gegen die AGB oder geltende Gesetze verstossen hat;
  • beim Abschluss oder während der Laufzeit des Vertrags unwahre Angaben gemacht hat, die die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrags durch MIMPA beeinträchtigen können;
  • Materialien verwendet hat, an denen er keine Eigentumsrechte hatte oder zu deren Nutzung er nicht unter einer Lizenz berechtigt war oder die die Rechte Dritter verletzen;
  • die Ausführung des Dienstes durch MIMPA behindert oder verhindert.

3.9. MIMPA hat das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn eine entsprechende Anfrage von dazu befugten Stellen gestellt wird, insbesondere von solchen, die Aufgaben zur Verteidigung oder Wahrung der staatlichen Sicherheit oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen.

3.10. Mündliche Nebenabreden oder Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MIMPA.

4. Benutzerkonten

4.1. Soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, stellt MIMPA dem Kunden und/oder dessen Mitarbeitenden Benutzerkonten, Zugänge oder Berechtigungen zu Systemen, Automationen, Dashboards oder Plattformen zur Verfügung. Die Einrichtung der Benutzerkonten erfolgt durch MIMPA. Die laufende Verwaltung, Nutzung und Absicherung der Zugangsdaten obliegt ausschliesslich dem Kunden.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten, Passwörter, API-Keys und sonstige Authentifizierungsinformationen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nur zulässig, soweit diese zur Vertragserfüllung berechtigt sind und entsprechend instruiert wurden.

4.3. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, Handlungen und Unterlassungen, die über seine Benutzerkonten oder die Benutzerkonten seiner Mitarbeitenden oder Beauftragten vorgenommen werden. MIMPA übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für interne Nutzerhandlungen des Kunden, insbesondere für fehlerhafte Eingaben, Änderungen, Löschungen, Freigaben oder sonstige Bedienhandlungen innerhalb der bereitgestellten Systeme oder Automationen.

4.4. Bei Verdacht auf Missbrauch, unbefugte Nutzung, Sicherheitsverletzungen oder sonstige Risiken ist MIMPA berechtigt, Benutzerkonten oder Zugänge vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, sofern dies zur Sicherung der Systeme oder Daten erforderlich ist. MIMPA wird den Kunden – soweit möglich – über eine solche Massnahme informieren.

4.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist MIMPA berechtigt, Benutzerkonten, Zugänge, Automationen oder Systeme ganz oder teilweise zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen MIMPA entstehen.

4.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist MIMPA berechtigt, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit eingerichteten Benutzerkonten und Zugänge zu deaktivieren oder zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder abweichende vertragliche Vereinbarung besteht. Der Kunde ist selbst verantwortlich, vor Vertragsende etwaige Daten zu sichern, soweit dies technisch möglich ist.

4.7. Die Bereitstellung von Benutzerkonten oder Systemzugängen begründet keine Gewähr für eine bestimmte Nutzung, Verfügbarkeit oder fehlerfreie Bedienung durch den Kunden oder dessen Mitarbeitende.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung der Leistungen von MIMPA erfolgt ausschliesslich auf Grundlage eines individuellen Angebots.

5.2. Alle im Angebot festgelegten Preise sind Fixpreise und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF).

5.3. Die Leistungen werden als Pauschalpreise abgerechnet, insbesondere:

  • Fixpreis für einmalige Leistungen, wie z. B. Audits, Analysen oder initiale Setups;
  • Fixpreis für laufende Leistungen, insbesondere für Betreuung, Betrieb, Wartung oder Automatisierungen (monatliche Pauschale).

Sofern im Angebot oder Vertrag Leistungsgrenzen vorgesehen sind (z. B. zeitliche Nutzungslimits, Minutenkontingente bei KI-Telefonassistenten oder vergleichbaren automatisierten Diensten), sind diese im Preis enthalten.

Überschreitungen dieser vereinbarten Grenzen werden zusätzlich verrechnet, z. B. mit einem im Angebot definierten Preis pro zusätzlicher Einheit (z. B. CHF 1.20 pro zusätzliche Minute).

5.4. Neben den ausdrücklich vereinbarten Preisen fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zusatzleistungen oder Mehrkosten werden nur dann geschuldet, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurden.

5.5. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MIMPA berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Bei Zahlungsverzug ist MIMPA insbesondere berechtigt:

  • die Erstellung von Audits,
  • die Programmierung oder Weiterentwicklung von Systemen.
  • den Betrieb laufender Automationen oder KI-gestützter Dienste vorübergehend einzustellen oder zu deaktivieren, ohne dass dies als Vertragsverletzung gilt.

5.7. MIMPA übernimmt keine Haftung für Schäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbussen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch eine berechtigte Leistungsaussetzung oder Deaktivierung infolge Zahlungsverzugs entstehen.

5.8. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung von Daten, Konfigurationen oder Automationen besteht nur, soweit dies technisch möglich und vertraglich geschuldet ist.

5.9. Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

5.10. Kosten, die durch Rücklastschriften oder nicht eingelöste Zahlungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, solche Kosten, einschliesslich eventueller Gebühren für Mahnverfahren, zu erstatten.

5.11. Eine Aufrechnung gegenüber MIMPA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ebenso ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden nur unter denselben Bedingungen gestattet.

6. Anpassung der Vergütung bei Mehraufwand

6.1. MIMPA ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen, sofern sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die vom Kunden gemachten Angaben (insbesondere zu Umfang, Nutzung, Datenvolumen, Automatisierungsgrad oder zeitlichem Aufwand) wesentlich überschritten werden und dadurch zusätzliche Leistungen oder ein erheblicher Mehraufwand erforderlich sind.

6.2. Eine wesentliche Überschreitung liegt insbesondere dann vor, wenn die tatsächliche Nutzung oder der tatsächliche Leistungsbedarf die im Angebot oder Vertrag zugrunde gelegten Annahmen deutlich übersteigt.

6.3. Eine Anpassung der Vergütung wird dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt und tritt zum Ende eines Kalendermonats in Kraft. Die Mitteilung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) und enthält die Gründe sowie den Umfang der Preisanpassung.

6.4. Im Falle einer angekündigten Preisanpassung gemäss Ziff. 6.1 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern die Kündigung vor Inkrafttreten der Preisanpassung bei MIMPA eingeht.

6.5. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als akzeptiert und der Vertrag wird zu den angepassten Konditionen fortgeführt.

6.6. Preisanpassungen wirken ausschliesslich für die Zukunft. Bereits erbrachte und abgerechnete Leistungen bleiben von einer Anpassung unberührt.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde anerkennt, dass der Erfolg der von MIMPA erbrachten Dienstleistungen massgeblich von seiner Mitwirkung abhängt. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Entscheidungen zeitnah bereitzustellen:

  • Bereitstellung erforderlicher Informationen und Materialien innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung durch MIMPA.
  • Unverzügliches Treffen und Mitteilen notwendiger Entscheidungen, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind.

7.2. Der Umfang der Mitwirkungspflichten richtet sich nach der Art des jeweiligen Auftrags und kann je nach Projekt, Automatisierung oder Dienstleistung variieren.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, den von MIMPA bereitgestellten Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Unvollständige, verspätete oder unzutreffende Angaben können die Leistungserbringung verzögern oder beeinträchtigen.

7.4. Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Kunde MIMPA insbesondere folgende Informationen und Zugänge zur Verfügung:

  • relevante Daten und Inhalte,
  • technische Informationen,
  • API-Zugänge, Zugangsdaten oder Schnittstellen,
  • erforderliche Freigaben oder Berechtigungen.

Art und Umfang der bereitzustellenden Daten und Zugänge sind auftragsabhängig.

7.5. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Zugänge. MIMPA ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Inhalte oder Daten auf inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit zu überprüfen.

7.6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er die daraus resultierenden Folgen, einschliesslich eventueller Mehrkosten und Verzögerungen.

7.7. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten oder bei Hindernissen ausserhalb des Einflussbereichs von MIMPA können vereinbarte Fristen entsprechend angepasst werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7.8. Der Kunde haftet für die Rechtmässigkeit der bereitgestellten Inhalte und stellt MIMPA von Ansprüchen Dritter frei.

7.9. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung weder direkt noch indirekt Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen von MIMPA abzuwerben oder zu beschäftigen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. MIMPA haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

8.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.3. Soweit eine Haftung besteht, ist diese der Höhe nach auf den Betrag der vom Kunden für den betroffenen Auftrag bezahlten Vergütung begrenzt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung auf die im laufenden Vertragsjahr bezahlte Vergütung begrenzt.

8.4. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen für:

  • indirekte Schäden und Folgeschäden.
  • entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Produktionsausfall,
  • Datenverluste oder fehlerhafte Datenverarbeitung,
  • Schäden infolge von Systemausfällen, Verzögerungen oder Unterbrüchen,
  • Fehlbuchungen, Fehlsteuerungen oder Fehlentscheidungen, die auf automatisierte Prozesse, Workflows, KI-gestützte Systeme oder Schnittstellen zurückzuführen sind.

8.5. Dem Kunden ist bewusst, dass automatisierte Prozesse, KI-basierte Systeme, Integrationen und Schnittstellen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Vorgaben und technischen Rahmenbedingungen beruhen. MIMPA übernimmt keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass:

  • Prozesse falsch verstanden, unvollständig beschrieben oder missverständlich vorgegeben wurden,
  • Systeme unerwartete oder unerwünschte Ergebnisse liefern,
  • Drittanbieter-Systeme (z. B. Plattformen, APIs, Cloud- oder KI-Dienste) fehlerhaft arbeiten oder geändert werden.

8.6. MIMPA haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Rechtskonformität von Drittanbietern, insbesondere von Plattformen, Software-Tools, KI-Diensten oder Automatisierungsdiensten (z. B. Google, Zapier, Meta, CRM-Systeme), auf die MIMPA keinen unmittelbaren Einfluss hat.

8.7. Eine Haftung von MIMPA ist ausgeschlossen, soweit Schäden oder Leistungsstörungen zurückzuführen sind auf:

  • unvollständige, falsche oder verspätete Angaben des Kunden,
  • fehlende Mitwirkung, Daten, Zugänge oder Freigaben,
  • nachträgliche Änderungen durch den Kunden.

8.8. MIMPA haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Unterbrüche, die auf Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von MIMPA zurückzuführen sind, insbesondere:

  • Cyberangriffe (z. B. DDoS-Angriffe, Hacking, Malware),
  • Ausfälle oder Störungen von Servern, Rechenzentren oder Cloud-Infrastrukturen,
  • Ausfälle von Internet-, Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen,
  • Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern (z. B. API-Anbieter, Hosting-Provider, KI-Plattformen),
  • Stromausfälle,
  • behördliche Anordnungen,
  • höhere Gewalt im rechtlichen Sinne.

In solchen Fällen ist MIMPA für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung oder Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.9. MIMPA schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für:

  • das Erreichen bestimmter Umsätze, Einsparungen oder Effizienzsteigerungen,
  • eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Funktionsweise automatisierter Systeme,
  • bestimmte Reaktionen von Endkunden oder Nutzern.

8.10. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen des Schweizer Rechts etwas anderes vorsehen.

8.11. Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche gegen MIMPA beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben gesetzlich zwingende längere Verjährungsfristen sowie Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.12. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5000. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine bezahlte Vertragsstrafe wird angerechnet.

9. Empfehlung zur menschlichen Kontrolle

9.1. MIMPA erbringt ihre Dienstleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Eine vollständige Fehlerfreiheit, Unterbrechungsfreiheit oder jederzeitige Verfügbarkeit der erbrachten Leistungen wird jedoch nicht garantiert.

9.2. Insbesondere bei automatisierten Prozessen, KI-gestützten Systemen, Schnittstellen (APIs) sowie bei der Einbindung von Drittanbietern kann es zu Fehlinterpretationen, technischen Abweichungen, Verzögerungen oder fehlerhaften Ergebnissen kommen.

9.3. Automatisierungen dienen der Unterstützung und Effizienzsteigerung von Geschäftsprozessen, ersetzen jedoch keine fachliche, organisatorische oder rechtliche Prüfung durch den Kunden.

9.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass automatisierte Abläufe auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und Parametern beruhen und fehlerhafte oder unvollständige Eingaben zu fehlerhaften Ergebnissen führen können.

9.5. MIMPA empfiehlt ausdrücklich, dass der Kunde oder dessen Mitarbeitende die Ergebnisse von Automationen regelmässig überprüfen und freigeben, insbesondere vor produktivem Einsatz oder vor weiterführenden Massnahmen.

9.6. Sofern vertraglich vorgesehen oder technisch umgesetzt, obliegt die abschliessende Kontrolle und Freigabe der automatisierten Ergebnisse stets dem Kunden.

9.7. Unterlässt der Kunde eine zumutbare Kontrolle oder setzt er Automationen ungeprüft ein, erfolgt dies auf eigenes Risiko.

9.8. MIMPA übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass automatisierte Ergebnisse nicht oder nicht rechtzeitig überprüft wurden.

9.9. Dies gilt insbesondere für:

  • Fehlbuchungen oder falsche Datensätze,
  • fehlerhafte Auswertungen oder KPI-Darstellungen,
  • automatisierte Kommunikation mit Kunden oder Dritten,
  • automatisierte Entscheidungen auf Basis unvollständiger oder fehlerhafter Daten.

9.10. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Automationen kontinuierlich angepasst, überwacht und optimiert werden müssen.

9.11. Ohne laufende Betreuung oder Anpassung kann es zu Funktionsabweichungen kommen, für die MIMPA keine Gewähr übernimmt.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1. Sämtliche von MIMPA im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelten Werke, insbesondere Automationen, Workflows, Skripte, Logiken, Module, Dashboards, Konzepte, Dokumentationen, Quellcodes, Konfigurationen sowie sonstige Arbeitsergebnisse, unterliegen dem schweizerischen Urheberrecht (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG). Sofern urheberrechtlich schutzfähig, verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte bei MIMPA, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

10.2. Unabhängig vom jeweiligen Auftrag verbleiben insbesondere:

  • allgemeine Grundmodule,
  • technische Logiken, Strukturen und Frameworks,
  • wiederverwendbare Automatisierungsbausteine,
  • Algorithmen, Prompt-Strukturen, Templates, Methoden und Know-how,

ausschliesslich im Eigentum von MIMPA. Der Kunde erwirbt hieran keine Eigentumsrechte, sondern lediglich die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.

10.3. MIMPA räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den konkret für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen ein, ausschliesslich zum vertraglich vorgesehenen Zweck und im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden.

10.4. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Reverse Engineering, kommerzielle Weiterverwertung oder Wiederverkauf, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MIMPA unzulässig.

10.5. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsehen. MIMPA bleibt berechtigt, sämtliche Grundmodule, Logiken, Konzepte und generisches Know-how weiterhin uneingeschränkt zu nutzen, weiterzuentwickeln und für andere Kunden einzusetzen.

10.6. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Texte, Grafiken oder Materialien verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt MIMPA für die Dauer des Vertrags ein zweckgebundenes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

10.7. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und stellt MIMPA von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung resultieren.

11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datenschutzerklärung

11.1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, revDSG) sowie die dazugehörigen Verordnungen.

11.2. Sofern im Einzelfall zusätzlich ausländisches Datenschutzrecht anwendbar ist (z. B. DSGVO), verpflichten sich die Parteien, auch diese Vorschriften einzuhalten, soweit sie zwingend zur Anwendung gelangen.

11.3. Soweit MIMPA im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handeln die Parteien im Verhältnis von Auftraggeber (Kunde) und Auftragsverarbeiter (MIMPA) im Sinne des revDSG.

11.4. In diesen Fällen schliessen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der insbesondere Art, Zweck und Dauer der Bearbeitung, die Kategorien der Daten und betroffenen Personen sowie die technischen und organisatorischen Massnahmen regelt.

11.5. Der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags ist Voraussetzung für die Erbringung solcher Leistungen, bei denen eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Ohne Abschluss eines AVV ist MIMPA berechtigt, die betroffenen Leistungen zu verweigern oder auszusetzen.

11.6. Sofern MIMPA in bestimmten Fällen nicht als Auftragsverarbeiter, sondern als eigenständig Verantwortlicher oder gemeinsam Verantwortlicher handelt, wird dies im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.

11.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass MIMPA zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Drittanbieter und Subprozessoren einsetzen kann (z. B. Hosting-, Analyse-, Automatisierungs- oder KI-Dienste).

11.8. Soweit diese Drittanbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, stellt MIMPA sicher, dass mit diesen datenschutzkonforme Vereinbarungen abgeschlossen werden.

11.9. Details zu eingesetzten Drittanbietern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MIMPA oder aus dem jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag.

11.10. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Website, der Dienstleistungen und der Kommunikation richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

11.11. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil des Vertrags, informiert jedoch transparent über Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung.

11.12. MIMPA behält sich vor, die Datenschutzerklärung anzupassen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen oder technischer Weiterentwicklungen erforderlich ist.

11.13. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten an MIMPA berechtigt ist und dass erforderliche Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen vorliegen.

11.14. Der Kunde verpflichtet sich, MIMPA unverzüglich zu informieren, wenn datenschutzrechtliche Besonderheiten oder Einschränkungen bestehen.

11.15. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag geht der AVV den Bestimmungen dieser AGB vor.

12. Vertraulichkeit

12.1. Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung ausgetauscht werden.

12.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

13. Elektronische Kommunikation

13.1. Die Kommunikation kann elektronisch via E-Mail oder andere digitale Mittel erfolgen.

13.2. Elektronisch übermittelte Dokumente gelten als schriftlich zugestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

14. Streitbeilegung

14.1. Streitigkeiten unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Rheinfelden (Kanton Aargau).

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.3. Mit Zustimmung von MIMPA kann der Kunde die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen anderen, von MIMPA zuvor akzeptierten Vertragspartner übertragen.

15.4. MIMPA behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.

15.5. Werden die AGB geändert, werden sie den Kunden per E-Mail zugesandt oder auf den entsprechenden Webseiten von MIMPA veröffentlicht.

15.6. MIMPA ist nicht an zusätzliche, nicht zwingende Verhaltenskodizes oder andere derartige Dokumente gebunden. Dies schränkt jedoch nicht die Verpflichtung ein, die sich aus allgemein geltendem Recht ergibt, insbesondere die Einhaltung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs und das Verbot unlauterer Marktpraktiken.

15.7. Die in den AGB ohne weitere Angabe genannten Ziffern beziehen sich auf Abschnitte in diesen AGB.

15.8. Diese AGB treten am 11. Februar 2026 in Kraft.